Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit!

Achtung Waldbrandgefahr! - Waldbrandverordnung 2023

Waldbrandgefahr WaldbrandverordnungDie Bezirkshauptmannschaft Zwettl hat aufgrund der  derzeitigen hohen Gefährdung der Wälder durch Waldbrände eine Verordnung zum Schutz der Waldbestände im Verwaltungsbezirk Zwettl erlassen - bitte Link beachten:

 

 

Waldbrandgefahr WaldbrandverordnungV
erordung der BH Zwettl
(Quelle BH

Die Bezirkshauptmannschaft Zwettl hat am 7. Juli 2023 aufgrund des § 41 Abs. 1 in Verbindung mit § 170 Abs. 1 des Forstgesetzes, BGBl. Nr. 440/1975, i.d.g.F., verordnet:


Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Zwettl, mit der Maßnahmen zur Hintanhaltung von Waldbränden verordnet werden


§1

In den Waldgebieten des politischen Bezirks Zwettl sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten.
Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Wind- verhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
Es steht jedem Waldeigentümer frei, dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu machen.


§2

Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 174 Abs. 1 lit. a) Z. 17 des Forstgesetzes 1975 mit Geldstrafen bis zu € 7.270,00 oder mit Arrest bis zu 4 Wochen bestraft.



§3
Diese Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

ZAMG - Link WaldbrandgefahrWaldbrandgefahr Waldbrandverordnung
Link zur Waldbrandverordnung der BH-Zwettl

© FF Göpfritz/Wild 2020
Wir benutzen Cookies

Diese Website verwendet Cookies, um Inhalte und Werbung zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anzubieten und den Zugriff auf unsere Website zu analysieren. Wir teilen auch Informationen über Ihre Nutzung unserer Website mit unseren Partnern für soziale Medien, Werbung und Analyse gemäß unserer Cookie-Richtlinie. Wenn Sie Ihre Einwilligung erteilen, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.